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17.03.2020

Aktueller Stand in Köln

Um eine Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen oder zumindest zu verlangsam, hat die Stadt Köln angeordnet, dass ab heute, 17. März 2020, der Betrieb von Gastronomie, insbesondere von Restaurants, Cafés und Gaststätten untersagt ist. Der Außerhausverkauf sowie die Lieferung von vorbestellten Speisen und Getränken sind weiterhin gestattet. Diese Regelung hat ebenso wie die anderen Einschränkungen des öffentlichen Lebens zum Ziel, soziale Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren. Sie gelten zunächst bis einschließlich 19. April 2020.

Der Einzelhandel ist davon derzeit nicht betroffen.

Lediglich für den Betrieb von Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, „shopping-malls“, „factory outlets“ und vergleichbaren Einrichtungen, die mehr als 15 einzelne Geschäftsbetriebe umfassen, gibt es Beschränkungen, um Menschenansammlungen zu vermeiden. Eine Übersicht, was in Köln geschlossen ist, wie man sich und andere vor einer Infizierung mit dem Corona-Virus schützen kann sowie Antworten auf viele Fragen zum Thema Corona sind unter www.corona.koeln abrufbar.
(Quelle: www.stadt-koeln.de)



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